AGB
Aus- und Rückgabe der Boote
1.1. Die Vermietung unserer Grill- Boote erfolgt nur an Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben sowie gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift, Personalausweisnummer) und gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokumentes mit Passbild.
1.2. Die Grill-Boote sind bis spätestens am Ende der gebuchten Zeit am Anlegesteg zurückzugeben. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Gibt der Mieter die Mietsache mehr als 15 Minuten später zurück, so haftet er dem Vermieter für die dadurch entgangenen Miet- Einnahmen.
1.3. Der Mieter verpflichtet sich die Grill- Boote in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Im Falle der übermäßigen Verschmutzung der Grill- Boote wird eine erhöhte Reinigungspauschale von 20,- € sofort fällig.
1.4. Für liegen gelassene, verloren gegangene oder vergessene Sachen des Mieters und seiner Begleitung/en wird keine Haftung übernommen.
1.5. Baden vom Boot aus erfolgt ohne Zustimmung des Vermieters und auf eigene Gefahr. Es wird von Seiten des Vermieters keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch eine Zuwiderhandlung entstehen, übernommen.
Buchung, Stornierung
2.1. Die Grill-Boote können in Voraus unter der Angabe richtiger und vollständiger Daten gebucht werden. Die Buchung erfolgt in der Regel elektronisch im Internet bzw. per Fax oder persönlich. Fernmündliche Reservierungen werden unverbindlich entgegengenommen und sind auf jeden Fall, um Verbindlichkeit zu erlangen, schriftlich per Fax zu bestätigen. Eine schriftliche Buchungsbestätigung erfolgt in jedem Fall.
2.2. Tritt der Mieter von einer verbindlichen Buchung zurück, so besteht seinerseits eine Schadenersatzpflicht in voller der Höhe der gebuchten Mietzeit. Dabei gilt folgende Staffelung: bis 5 Tage vorher 50%, 3 Tage vorher 75 % und innerhalb von 24 Std. 100 % der gebuchten Zeit. Können die gebuchten Grill- Boote vollständig anderweitig vermietet werden, indem der bisherige Mieter für einen Ersatzmieter sorgt, besteht keine Pflicht zur Schadenersatzleistung durch den Mieter. Bei dem Versuch einer anderweitigen Vermietung reichen die üblichen Bemühungen aus.. Schlechtes Wetter berechtigt nicht zum Rücktritt und Rückerstattung. Jedoch kann ein Ausweichtermin innerhalb von 14 Tagen nach Absprache wahrgenommen werden. Oder Sie erhalten aus Kulanz einen Gutschein für die bereits bezahlte aber nicht angetretene Fahrt. Die Umbuchungskosten betragen einmalig 20 Euro pro Vorgang.
2.3. Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die gebuchten Grill- Boote für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z.B. verspätete Rückgabe des Vormieters, vorheriger Unfall des Bootes, Defekte an Bootsrumpf, Motor oder anderen wichtigen Teilen) oder ihn kein Verschulden trifft. Für die Zeit der Leistungsunfähigkeit des Vermieters ist der Mieter von seiner Zahlungspflicht befreit. Schadenersatzansprüche an den Vermieter durch dessen Leistungsunfähigkeit werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter ist bei Verspätung der Übergabe mindestens 60 Minuten an die Buchung gebunden.
Zahlung des Mietpreises/Kaution
3.1. Die Mietpreise, die Sie der Preisliste z.B. im Internet entnehmen können, sind vor Fahrtantritt (Nutzung der Boote) in bar, durch Überweisung oder EC-Cash zu entrichten. Bei Zeitüberschreitung von mehr als 15 min ist der volle Mietpreis für eine Stunde nachzuzahlen.
3.2. Die Kaution ist in Bar mitzubringen. Nach Verrechnung des Benzins und Grundreinigungskosten wird der Betrag zurückerstattet. Die Bootsmiete kann per EC vor Ort bezahlt werden.
Allgemeines Verhalten, Aufsichtspflicht
4.1. Die Steganlagen dürfen nur nach Aufforderung betreten werden.
4.2. Das Betreten und Verlassen der Boote ist nur am Anlegesteg gestattet.
4.3. Den Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätiger Personen ist zu ihrer
eigenen Sicherheit Folge zu leisten.
4.4. Halten Sie einen Abstand von min. 15m zu Anglerbereichen und
Uferbereichen. Vorbeifahrenden Booten und Schiffen haben Sie ein Vorfahrtsrecht einzuräumen und müssen diesen gegenüber einen Sicherheitsabstand von min. 20m einhalten.
4.5. Für Kinder unter 5 Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Hierfür können auch eigene Westen verwendet werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ansonsten sind 2 Schwimmwesten für Kinder pro Grill- Boot vorhanden. Jugendliche und Erwachsene Nichtschwimmer melden sich bitte beim Vermieter, um eine Schwimmweste mitzunehmen
4.6. Für die Nutzung unserer Boote gilt u.a. dass die höchstzulässige Personenzahl von 12 Personen und/oder das höchstzulässige Gesamtgewicht 1.000 kg (siehe Technische Daten) einzuhalten und nicht überschritten wird.
4.7. Der Mieter ist gleichzeitig der Bootsführer. Er haftet im verkehrsrechtlichen, versicherungsrechtlichen und strafrechtlichem Sinn wenn es durch Alkoholgenuss und/oder den Konsum anderer Rauschmittel zu Personen- und/oder Sachbeschädigungen kommt.
4.8. Das Benutzen oder Verwahren von flüssigen Brennstoffen oder Grillanzündern und anderen Brandbeschleunigern ist auf den Booten nicht gestattet.
4.9. Müll und Speisereste sind vom Mieter selbst von den Grill- Booten zu entsorgen bzw. mitzunehmen. Abfälle dürfen in keinem Fall in das Wasser oder sonst in der freien Natur entsorgt werden.
4.10. Für die Nutzung unserer Boote gilt die Sportbootvermietungsordnung-Binnen, die zur Einsicht ausliegt. Dazu gehört u.a. dass die höchstzulässige Personenzahl (12 Personen) nicht überschritten wird.
4.11. Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses ohne Rückzahlungsanspruch auf den restlichen Mietpreis.
5. Schäden, Transport, Transportschäden
5.1. Eventuell auftretende Schäden oder Mängel sind unverzüglich zu melden.
5.2. Nicht gemeldete Schäden werden als grob fahrlässig bzw. vorsätzlich angesehen.
5.3. Während der Mietzeit ist der Mieter für das gemietete Objekt verantwortlich. Ihm obliegt auch die Sicherung des Mietobjekts bzw. des Zubehörs gegen Verlust. Verlorengegangenes oder beschädigtes Zubehör ist dem Vermieter unverzüglich Anzuzeigen. Außerdem ist der Wert des verlorenen Gegenstandes zu erstatten.
5.4. Bei Unfällen hat der Mieter dem Vermieter bei Rückgabe des Bootes über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten.
5.5. Der Transport der Grill-Boote zu oder von anderen Orten / Gewässern ist möglich. Dieses ist im Vorfeld mit dem Vermieter abzustimmen und kann gegen Kostenerstattung durchgeführt werden. Die Mindestmietdauer beträgt in diesem Fall inkl. dem An- und Abtransport 4 Tage, wovon 1 Tag für die Transportdurch- Führungen eingeplant werden muss.
6. Versicherung
6.1. Im Mietpreis sind eine Vollkasko- und eine Haftpflichtversicherung eingeschlossen (Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution). Im Fall von Havarien, Unfällen oder sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu verständigen und Verhaltensanweisungen abzuwarten.
6.2. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf der Mieter bei einem Unfall weder Schuld noch Haftung gegenüber Dritten anerkennen oder das Boot reparieren lassen oder sonstige Kosten veranlassen. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen nicht zur Minderung des Mietpreises oder zu Schadenersatz, außer es liegt ein auffälliger schwerer Fehler am Boot vor und den Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen trifft ein Verschulden an diesem Fehler. Es besteht weder eine Versicherung für den Mieter selbst oder seine Mitreisenden, noch für von ihm an Bord gebrachte Sachen.
7. Haftung
7.1. Es wird generell keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.
7.2. Eltern haften für ihre Kinder. Eltern/andere Aufsichtspersonen haben Ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder / Personen (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot usw.) verantwortlich. Der Vermieter ist von etwaigen Aufsichtspflichten ausdrücklich befreit.
7.3. Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden (z.B. unsachgemäßer Umgang, Unaufmerksamkeit, Trunkenheit) haftet der Mieter neben den direkten Bootsschäden auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boote wegen Reparatur, Sachverständigenkosten).
7.4. Vorhandene Schäden werden vor Mietantritt in einem Protokoll festgehalten.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages (Bootsverleihscheines) bedürfen der Schriftform.
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken der AGB soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung gewollt haben.
9. Anerkennung der AGB
Mit der Unterschrift unter den Bootsverleihschein oder dem Anklickfeld bei der Onlinereservierung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Geltung weiterer Bestandteile dieser AGB ist die Sportbootverordnung – Binnen deren Bestimmungen hiermit ebenfalls anerkannt werden.
Grill-Boot.de, Inh. Aymen Ben-Hatira, Martin-Luther-Str. 66, 10779 Berlin., Tel: 0176 99 53 56 16, Mail: info@Grill-Boot.de
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